Anbieter und Geltungsbereich Anbieter der Fotavio-Plattform ist Felix Häberle, Einzelunternehmen, Liesenstrasse 3, 10115 Berlin, Deutschland, E-Mail: felix@fotavio.com („Fotavio“). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die entgeltliche Nutzung der Fotavio-Plattform durch Fotostudios und sonstige gewerblich oder selbständig beruflich handelnde Kundinnen und Kunden („Studio“). Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Zustimmung bestätigt die handelnde Person, für das Studio vertretungsberechtigt zu sein und den Vertrag in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu schließen. Verbraucher können kein Fotavio-Studioabonnement abschließen. Vertragsschluss und Testphase Die Darstellung der Plattform ist noch kein verbindliches Angebot. Das Studio gibt sein Angebot ab, indem ein Studio-Inhaber diese AGB und den Auftragsverarbeitungsvertrag in einer gemeinsamen, ausdrücklichen Clickwrap-Erklärung aktiv akzeptiert, eine gültige Zahlungsmethode im Stripe-Checkout hinterlegt und den Start bestätigt. Der Vertrag kommt zustande, sobald Fotavio die 14-tägige Testphase aktiviert oder den Vertragsschluss anderweitig in Textform bestätigt. Fotavio stellt die akzeptierte Version und ihren Inhalts-Hash als Vertragsnachweis bereit. Die Testphase dauert 14 Kalendertage ab Aktivierung. Währenddessen fällt die monatliche Grundgebühr nicht an. Wird das Abonnement nicht vor Ablauf der Testphase zum Ende der Testphase gekündigt, beginnt unmittelbar danach der erste kostenpflichtige Monatszeitraum. Soweit nicht ausdrücklich anders angeboten, kann jedes Studio die kostenlose Testphase nur einmal nutzen. Leistung der Plattform Fotavio stellt eine browserbasierte Software für Fotoaktionen bereit. Der vereinbarte Funktionsumfang umfasst nach dem jeweils gebuchten Tarif insbesondere Studio- und Projektverwaltung, Anmeldung, Einwilligungs- und Zuordnungsfunktionen, private Galerien, Produkt- und Bestellverwaltung, Zahlungsanbindung, Kommunikation, Druckexport und Versandunterstützung. Einzelne Leistungen von Zahlungsdienstleistern, Laboren, Versandunternehmen oder sonstigen Drittanbietern werden von diesen Anbietern erbracht und sind keine eigene Leistungsgarantie von Fotavio. Fotavio darf die Plattform weiterentwickeln, Sicherheitsmaßnahmen anpassen und Funktionen ändern, soweit der vertragsgemäße Kernnutzen erhalten bleibt oder die Änderung aus Sicherheits-, Rechts-, Provider- oder technischen Gründen erforderlich und dem Studio zumutbar ist. Wesentliche, für das Studio nachteilige Änderungen kündigt Fotavio angemessen vorher an. Eine bestimmte unterbrechungsfreie Verfügbarkeit, ein bestimmter Umsatz oder wirtschaftlicher Erfolg werden nicht zugesichert. Preis, Speicher und Abrechnung Nach der Testphase beträgt die Grundgebühr 89,00 Euro netto pro Monat zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie ist am ersten Tag des jeweiligen Monatszeitraums im Voraus fällig und wird zu diesem kalendermäßig bestimmten Termin abgerechnet; nennt die Rechnung ausnahmsweise einen späteren Zahlungstermin, gilt dieser. Ein erfolgloser Stripe-Einzug lässt Fälligkeit und einen bereits eingetretenen Verzug unberührt. In der Grundgebühr sind 100 GB Fotospeicher enthalten; ein GB entspricht dabei 1.000.000.000 Byte. Überschreitet die gemessene Fotomenge im Abrechnungszeitraum 100 GB, werden 0,10 Euro netto je angefangenem zusätzlichen GB zuzüglich Umsatzsteuer nachträglich abgerechnet. Grundlage ist der von Fotavio mandantenbezogen gemessene, abrechnungsrelevante Speicherstand. Das Studio kann den aktuellen Messstand in der Plattform einsehen. Es prüft Rechnungen zeitnah und teilt Fotavio offensichtliche Abweichungen möglichst innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang in Textform mit. Eine unterlassene oder verspätete Mitteilung gilt weder als Anerkenntnis noch führt sie zum Verlust gesetzlicher Einwendungen oder Ansprüche; ein von der verspäteten Mitteilung nachweislich verursachter Schaden bleibt nach den gesetzlichen Voraussetzungen ersatzfähig. Die genannten Entgelte umfassen keine Kosten von Stripe oder anderen Zahlungsarten, keine Labor-, Produktions-, Verpackungs-, Porto-, Versand-, Zoll- oder Einfuhrkosten und keine gesondert beauftragten Leistungen. Solche Beträge werden nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen und der vor Auftrag oder Nutzung angezeigten Konditionen berechnet. Nicht genutzter Inklusivspeicher wird nicht auf spätere Abrechnungszeiträume übertragen, ausgezahlt oder gutgeschrieben. Auch die bloße Nichtnutzung der bereitgestellten Plattform während eines bereits begonnenen Monats begründet keine anteilige Gutschrift; gesetzliche Minderungs-, Erstattungs- und Schadensersatzrechte bei von Fotavio zu vertretenden Leistungsstörungen bleiben unberührt. Drittanbieter- und Connect-Kosten Verursacht das Studio durch eine von ihm aktivierte Funktion, Transaktion oder besondere Nutzung zusätzliche Kosten bei Stripe Connect oder einem anderen eingebundenen Drittanbieter, darf Fotavio diese Kosten ohne eigenen Aufschlag weiterberechnen, soweit sie dem Studio konkret zurechenbar und aus einer vorab verlinkten Preisliste, einem individuellen Angebot oder einer nachvollziehbaren Einzelabrechnung bestimmbar sind. Fotavio weist wiederkehrende oder vorhersehbare neue Kosten vor ihrer Entstehung aus. Allgemeine interne Betriebs- und Entwicklungskosten gelten nicht als weiterberechenbare Drittanbieterkosten. Wird eine neue, wesentliche wiederkehrende Fremdkostenposition erst nach Vertragsschluss eingeführt, kann das Studio den Vertrag bis zu ihrem Wirksamwerden zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen, sofern es die kostenverursachende Funktion nicht ohne wesentlichen Nachteil deaktivieren kann. Stripe Billing und Zahlungen der Shop-Kundschaft Fotavio nutzt Stripe Billing zur Abrechnung des Studioabonnements. Das Studio ermächtigt Stripe, die fälligen Abo- und Speicherentgelte über die hinterlegte Zahlungsmethode einzuziehen. Für die Zahlungsabwicklung gelten ergänzend die Bedingungen und Datenschutzhinweise von Stripe; der Fotavio-Abonnementvertrag bleibt davon getrennt. Zahlungen von Familien oder anderen Shop-Kundinnen und -Kunden werden als Direct Charges auf dem mit dem Studio verbundenen Stripe-Konto verarbeitet, soweit die aktuelle technische und vertragliche Konfiguration dies vorsieht. Das Studio bleibt Verkäufer und Vertragspartner seiner Kundschaft. Erlöse werden dem verbundenen Konto zugeordnet; Erstattungen und Rückbelastungen mindern grundsätzlich dessen Guthaben. Wer Stripe-Gebühren, Streitfallgebühren und negative Salden gegenüber Stripe trägt, richtet sich zusätzlich nach der tatsächlichen Connect-Konfiguration und den Stripe-Verträgen. Belastet Stripe Fotavio ausnahmsweise mit studioverursachten Gebühren, Erstattungen, Streitfällen oder negativen Salden, darf Fotavio den konkret zurechenbaren Betrag nach dokumentierter Abrechnung vom Studio ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, soweit Fotavio den Betrag selbst verursacht oder zu vertreten hat. Fotavio erhebt im Basistarif keine prozentuale Fotavio-Umsatzprovision; ausdrücklich ausgewiesene Stripe- und sonstige Fremdkosten bleiben unberührt. Pflichten des Studios Das Studio hält Account-, Unternehmens-, Steuer-, Kontakt- und Zahlungsdaten richtig und aktuell, schützt Zugangsdaten, vergibt Teamrechte nach dem Erforderlichkeitsprinzip und informiert Fotavio unverzüglich über erkennbaren Missbrauch. Es nutzt die Plattform nur rechtmäßig und lädt nur Inhalte hoch, für deren Verarbeitung, Veröffentlichung, Angebot und Verkauf die erforderlichen Rechte, Informationen und Rechtsgrundlagen bestehen. Das Studio ist für seine Fotoaktionen, Einwilligungs- und Informationsprozesse, Produktangebote, Preise, Steuern, Rechnungsangaben, Lieferzusagen, Endkundenkommunikation sowie die eigenen Shop-AGB, Widerrufs- und Datenschutzhinweise verantwortlich. Von Fotavio bereitgestellte Muster ersetzen keine Prüfung des konkreten Studioangebots. Das Studio wirkt bei Sicherheits-, Datenschutz-, Support-, Erstattungs- und Streitfallprüfungen angemessen mit und hält erforderliche Nachweise verfügbar. Daten, Auftragsverarbeitung und Vertraulichkeit Soweit Fotavio personenbezogene Daten einer Fotoaktion im Auftrag des Studios verarbeitet, gilt der gesondert vereinbarte Auftragsverarbeitungsvertrag einschließlich technischer und organisatorischer Maßnahmen. Für eigene Vertrags-, Abrechnungs-, Sicherheits- und Supportzwecke handelt Fotavio nach den Plattform-Datenschutzhinweisen in eigener Verantwortlichkeit. Bei Widersprüchen zu Auftragsverarbeitungsfragen geht der Auftragsverarbeitungsvertrag vor. Beide Parteien behandeln nicht allgemein bekannte geschäftliche und technische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Gesetzliche Offenlegungs- und Auskunftspflichten bleiben unberührt. Nutzungsrechte und Inhalte Fotavio räumt dem Studio für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht ein, die Plattform im vereinbarten Umfang für den eigenen Geschäftsbetrieb zu nutzen. Rechte an Software, Gestaltung, Dokumentation und Marken verbleiben bei Fotavio beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Das Studio behält seine Rechte an hochgeladenen Inhalten und räumt Fotavio nur die für Bereitstellung, Sicherung, Verarbeitung und Vertragserfüllung erforderlichen Rechte für die Vertragsdauer und geregelte Nachlaufzeit ein. Transparenz für gewerbliche Plattformnutzer Fotavio vermittelt keine Rangfolge zwischen Studios und betreibt keine studioübergreifende Ergebnisliste. Es gibt deshalb weder Hauptparameter einer solchen Rangfolge noch bezahlte Rankingbeeinflussung. Fotavio bevorzugt in der Plattform keine eigenen konkurrierenden Fotoangebote oder verbundene Studios. Sollte Fotavio künftig eine solche Funktion einführen, wird sie vor Nutzung transparent und nach den gesetzlichen Änderungsregeln beschrieben. Fotavio vertreibt Studioabonnements über die eigene Website und kann sie künftig über ausdrücklich bezeichnete Vertriebspartner anbieten. Solche Kanäle übertragen keine Rechte an Studioinhalten und ändern weder Eigentum noch Kontrolle an Marken, Bildern oder Kundendaten des Studios. Stripe, Drucklabore und Versanddienstleister erbringen nur die jeweils ausgewiesenen Nebenleistungen. Das Studio darf eigene oder konkurrierende Zahlungs-, Produktions-, Kommunikations- und Vertriebswege außerhalb von Fotavio verwenden, soweit es dadurch keine Sicherheitsvorkehrungen umgeht oder Fotavio-Leistungen unberechtigt nutzt. Fotavio verlangt keine Preis-, Angebots- oder Vertriebsgleichheit mit anderen Kanälen. Das Studio kann während der Vertragsdauer die von ihm eingestellten Inhalte sowie seine in der Plattform verfügbaren Projekt-, Bestell- und Abrechnungsdaten einsehen und über bereitgestellte Exportfunktionen abrufen. Fotavio verarbeitet diese Daten nur für Vertragsdurchführung, Sicherheit, Support, Abrechnung und gesetzliche Pflichten nach diesen AGB, dem Auftragsverarbeitungsvertrag und den Datenschutzhinweisen. Endkundendaten werden nicht an andere Studios weitergegeben. Drittanbieter erhalten nur die für die konkret aktivierte Leistung erforderlichen Daten; optionale Weitergaben sind vor Aktivierung beschrieben und können durch Nichtnutzung der betreffenden Funktion vermieden werden. Nach Vertragsende bleibt ein angemessener Export für 30 Tage verfügbar, soweit kein Sicherheitsgrund, eine wirksame Löschweisung oder zwingendes Recht entgegensteht; anschließend gelten die vereinbarten Lösch- und Aufbewahrungsregeln. Fotavio übermittelt die konkrete Begründung einer Beschränkung oder Sperre vor oder spätestens bei deren Wirksamwerden auf einem dauerhaften Datenträger. Sie nennt Tatsachen, Vertrags- oder Rechtsgrund, Reichweite, Dauer beziehungsweise Endbedingung sowie den Abhilfeweg. Vor einer vollständigen Beendigung durch Fotavio erhält das Studio die Begründung grundsätzlich mindestens 30 Tage im Voraus. Die gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen, insbesondere zwingende Rechts- oder Behördenpflichten, unaufschiebbare Sicherheitsgefahren und wiederholte Verstöße, bleiben unberührt. Einwendungen können über den im Account bezeichneten Vertragskontakt eingereicht werden und werden von einer Person überprüft. Änderungen dieser Bedingungen werden dem Studio auf einem dauerhaften Datenträger grundsätzlich mindestens 15 Tage vor ihrem Wirksamwerden mitgeteilt. Fotavio gewährt eine längere Frist, wenn dies wegen notwendiger technischer oder geschäftlicher Anpassungen angemessen ist. Eine kürzere Frist gilt nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen, insbesondere bei einer rechtlichen Verpflichtung oder einer unvorhergesehenen und unmittelbar erforderlichen Abwehr von Betrug, Schadsoftware, Spam, Datenschutzverletzungen oder anderen Cybersicherheitsrisiken. Änderungen gelten nicht rückwirkend zum Nachteil des Studios. Solange Fotavio die gesetzliche Ausnahme für kleine Unternehmen nachweislich erfüllt, richtet Fotavio keine darüber hinausgehende interne P2B-Beschwerdestelle ein und benennt keine Mediatoren. Die Voraussetzungen werden mindestens jährlich vor Produktionsfreigabe nach Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz beziehungsweise Bilanzsumme dokumentiert. Fällt die Ausnahme weg, werden Beschwerdemanagement und Mediatoren vor Ablauf der gesetzlichen Umsetzungsfrist in diesen Bedingungen veröffentlicht. Die direkte Kontaktaufnahme, gerichtlicher Rechtsschutz und zwingende Streitbeilegungsrechte bleiben unberührt. Fälligkeit, Verzug und angemessene Sperre Rechnungen sind mit Zugang fällig, soweit kein späteres Datum ausgewiesen ist. Im Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; bei Entgeltforderungen im Geschäftsverkehr sind dies derzeit neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die gesetzliche Verzugspauschale von 40 Euro und der Ersatz eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens nach Anrechnung der Pauschale bleiben unberührt. Scheitert eine fällige Zahlung, informiert Fotavio das Studio und setzt grundsätzlich eine angemessene Nachfrist. Nach erfolglosem Ablauf darf Fotavio kostenverursachende oder schreibende Funktionen verhältnismäßig beschränken. Eine sofortige Sperre bleibt bei erheblicher Sicherheitsgefahr, offensichtlich rechtswidriger Nutzung oder unzumutbarem Missbrauch zulässig. Fotavio berücksichtigt Dauer, Schwere, Auswirkungen auf Betroffene und mildere Mittel. Gesetzlich erforderliche Zugänge sowie ein angemessener Datenexport und die Kündigungsmöglichkeit werden nicht allein als Druckmittel entzogen. Nach Zahlung und Wegfall des Sperrgrunds wird der Zugang innerhalb angemessener technischer Frist wiederhergestellt, sobald sämtliche fälligen Beträge und nachgewiesenen, konkret zurechenbaren Providerkosten ausgeglichen sind. Das Studio ersetzt Fotavio die von ihm zu vertretenden, tatsächlich angefallenen und erforderlichen angemessenen Rücklastschrift-, externen Beitreibungs- und Rechtsverfolgungskosten nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Eigene allgemeine Verwaltungs- oder Bearbeitungspauschalen berechnet Fotavio hierfür nicht; die Anrechnung der gesetzlichen Verzugspauschale bleibt gewahrt. Wird nach Vertragsschluss durch objektive Tatsachen erkennbar, dass ein Anspruch von Fotavio wegen mangelnder Leistungsfähigkeit des Studios gefährdet ist, darf Fotavio bei einer eigenen Vorleistungspflicht nach Maßgabe von § 321 BGB für noch nicht bezahlte zukünftige Leistungen Vorauszahlung oder eine angemessene Sicherheit verlangen und die betroffene Leistung bis zur Zahlung oder Sicherheitsleistung zurückbehalten. Fotavio setzt hierfür grundsätzlich eine angemessene Frist und berücksichtigt Verhältnismäßigkeit, mildere Mittel sowie Schutz- und Exportbelange. Schwankende oder geringe Shop-Umsätze und eine fehlende Einsicht von Fotavio in Endkundenerlöse begründen für sich allein keine Zahlungsgefährdung. Ein erheblicher oder trotz Abmahnung beziehungsweise angemessener Abhilfefrist wiederholter Zahlungsverzug kann unter Abwägung der beiderseitigen Interessen einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung bilden. Eine Abmahnung oder Frist ist nur entbehrlich, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Weitergehende Rechte und Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Teilzahlungen, ein zeitweiliges Unterlassen der Geltendmachung oder eine ausdrücklich als Kulanz bezeichnete Einzelfallentscheidung bewirken weder Erlass noch Stundung anderer Forderungen und begründen keine Bindung für künftige Fälle. Abonnementforderungen werden nicht mit Endkundenerstattungen, Rückbelastungen oder Streitfällen verrechnet, sofern Fotavio dem nicht im Einzelfall ausdrücklich zustimmt oder eine zwingende gesetzliche Verrechnung greift. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung Nach der Testphase läuft das Abonnement jeweils einen Monat und verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, wenn es nicht vor Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt wird. Die Kündigung ist über das Abrechnungsportal oder in Textform an felix@fotavio.com möglich. Sie wirkt zum Ende der laufenden Periode; für einen bereits begonnenen kostenpflichtigen Zeitraum erfolgt keine anteilige Erstattung, soweit zwingendes Recht nichts anderes verlangt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Vor einer Kündigung wegen behebbarer Pflichtverletzung ist grundsätzlich eine angemessene Abhilfefrist zu setzen. Nach Vertragsende stellt Fotavio einen angemessenen Exportweg bereit und löscht oder gibt Auftragsdaten nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag zurück. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, gesicherte Vertrags- und Abrechnungsnachweise sowie zeitlich begrenzte Backups bleiben unberührt. Mängel und Haftung Das Studio meldet reproduzierbare Mängel mit den verfügbaren Angaben. Fotavio behebt erhebliche Mängel innerhalb angemessener Frist. Wartungsfenster, notwendige Sicherheitsmaßnahmen sowie Störungen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Fotavio werden bei der Beurteilung berücksichtigt; gesetzliche Rechte bei von Fotavio zu vertretenden Mängeln bleiben bestehen. Fotavio haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei übernommener Garantie, Arglist sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Studio regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Begrenzungen gelten entsprechend zugunsten von Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen. Ansprüche Dritter Macht ein Dritter wegen studioseitiger Inhalte, Angebote oder Weisungen Ansprüche gegen Fotavio geltend, stellt das Studio Fotavio von berechtigten Ansprüchen und erforderlichen, angemessenen Rechtsverteidigungskosten frei, soweit die Ursache dem Verantwortungsbereich und Verschulden des Studios zuzurechnen ist. Fotavio informiert das Studio unverzüglich, ermöglicht eine angemessene Mitwirkung an der Verteidigung und erkennt Ansprüche oder Vergleiche nicht ohne Zustimmung des Studios an, sofern dies dessen Interessen beeinträchtigt. Eigene Verursachungs- und Verantwortungsanteile von Fotavio werden angemessen berücksichtigt. Preis- und Bedingungsänderungen Fotavio kann Preise für zukünftige Abrechnungszeiträume an nachweisbare Kosten-, Leistungs- oder Marktänderungen anpassen. Eine Erhöhung wird mindestens sechs Wochen vorher in Textform mit Anlass und Umfang angekündigt. Das Studio kann bis zum Wirksamwerden zum Ende des laufenden Zeitraums kündigen. Preissenkungen können ohne Frist weitergegeben werden. Änderungen dürfen nicht rückwirkend gelten. Diese AGB können für zukünftige Zeiträume geändert werden, wenn ein sachlicher Grund besteht und das vertragliche Gleichgewicht nicht unangemessen zulasten des Studios verschoben wird. Wesentliche Änderungen werden hervorgehoben und nach den vorstehenden P2B-Fristen auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt. Soweit eine Änderung eine neue aktive Zustimmung erfordert, setzt Fotavio sie nicht allein aufgrund Schweigens in Kraft. Andernfalls kann das Studio bis zum Wirksamwerden kündigen. Schlussbestimmungen Das Studio kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann es aus demselben Vertragsverhältnis sowie bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen ausüben. Fotavio darf den Vertrag auf einen Rechtsnachfolger oder ein verbundenes Unternehmen übertragen, wenn dadurch die berechtigten Interessen des Studios nicht beeinträchtigt werden; andernfalls erhält das Studio ein Sonderkündigungsrecht. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist das Studio Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat es keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Berlin Gerichtsstand; zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.